Das Produkt
Ein Emittent legt eine Beteiligung, ein Nachrangdarlehen oder ein Direktinvestment auf – oft mit festen „Mieten“ oder „Zinsen“ und angeblicher Sachwert-Sicherheit.
Nachrangdarlehen, geschlossene Fonds, Direktinvestments in Container oder Edelmetalle: Der „graue Kapitalmarkt“ ist nur schwach reguliert. Wenn solche Anlagen scheitern, liegt der Hebel oft nicht beim insolventen Emittenten – sondern bei fehlerhaften Prospekten, falscher Beratung und provisionsgetriebenem Vertrieb.
Ein Emittent legt eine Beteiligung, ein Nachrangdarlehen oder ein Direktinvestment auf – oft mit festen „Mieten“ oder „Zinsen“ und angeblicher Sachwert-Sicherheit.
Finanzvermittler, teils aus dem persönlichen Umfeld, verkaufen das Produkt gegen hohe Provisionen – häufig an sicherheitsorientierte Anleger, für die es nie geeignet war.
Totalverlustrisiko, Nachrangklauseln, Weichkosten und Interessenkonflikte stehen zwar irgendwo im Prospekt – wurden im Gespräch aber verharmlost oder verschwiegen.
Zahlungen stocken, der Emittent meldet Insolvenz an. Als Nachranggläubiger stehen Anleger in der Schlange ganz hinten – die Haftung von Beratern, Vermittlern und Prospektverantwortlichen wird zum entscheidenden Hebel.
Je mehr dieser Punkte zutreffen, desto wahrscheinlicher handelt es sich um Betrug – und desto wichtiger ist schnelles Handeln.
Die Täter sind oft schwer greifbar – die Wege Ihres Geldes sind es nicht. An diesen Punkten setzen wir an.
Fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Prospekte begründen Ansprüche gegen Prospektverantwortliche, Gründungsgesellschafter und Hintermänner.
Wer anleger- oder objektwidrig beraten, Provisionen verschwiegen oder Risiken verharmlost hat, haftet persönlich – dahinter steht oft eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Fernabsatzkonstellationen können auch Jahre später noch die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung ermöglichen.
Ansprüche verjähren regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis, spätestens nach zehn Jahren. Wir prüfen jede Frist – und hemmen sie, bevor sie abläuft.
Gegen den Emittenten oft nicht – aber er war selten allein. Vermittler, Berater, Prospektverantwortliche und Treuhänder haften unabhängig von der Insolvenz, und hinter Beratern steht meist eine Haftpflichtversicherung als solventer Gegner. Genau diese Ansprüche prüfen wir.
Nicht zwingend. Die dreijährige Frist beginnt erst mit Kenntnis von Schaden und Anspruchsgegner – bei verschwiegenen Prospektfehlern oft erst mit deren Aufdeckung. Daneben laufen zehnjährige Höchstfristen. Eine Prüfung lohnt fast immer, bevor Sie abschreiben.
Ja – fehlende oder lückenhafte Dokumentation geht im Prozess tendenziell zu Lasten des Beraters. Sammeln Sie alles, was Sie haben: Zeichnungsschein, Prospekt, E-Mails, Notizen, Zeugen des Gesprächs. Wir ordnen ein, was es wert ist.
Weitere Antworten finden Sie unter Häufige Fragen.
Wir prüfen kostenlos Prospekt, Beratung und Verjährung – und sagen Ihnen ehrlich, welche Gegner erreichbar sind.